Handelsrecht

Info

Das Handelsrecht (auch „Sonderrecht der Kaufleute“ genannt) ist als Teil des Zivilrechtes überwiegend im HGB (Handelsgesetzbuch) kodifiziert. Daneben sind zahlreiche Normen der sog. handelsrechtlichen Nebengesetze sowie des Gesellschaftsrechtes und des gewerblichen Rechtsschutzes zu beachten.

Unsere Leistungen

Wir beraten und vertreten Sie im Handelsrecht insbesondere bei Fragestellungen aus folgenden Bereichen:
  • Materielles Handelsrecht, insbesondere das Recht des Handelsstandes (§§ 1-104 HGB) und der Handelsgeschäfte (§§ 343-406 HGB)
  • Recht der Handelsvertreter, Vertragshändlerrecht Ausgleichsansprüche
  • Handwerks- und Gewerberecht
  • internationales Handelsrecht, insbesondere UN-Kaufrecht
  • Scheck- und Wechselrecht

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