Notar

Info

Rechtsanwalt und Notar Gerhard Schlüter ist in Bürogemeinschaft mit der Kanzlei verbunden. Der Notar ist nach § 1 der BNotO (Bundesnotarordnung) als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und für andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege bestellt.

Die Kerntätigkeit des Notars bezieht sich auf folgende Aufgaben:

  • Grundstücksübertragungen, Eintragung von Grundpfandrechten und Grunddienstbarkeiten
  • Beurkundung von Testamenten, Erbscheinsanträgen und Erbverträgen
  • Beurkundung von Eheverträgen, Vorsorgevollmachten und Unterhaltstiteln
  • Gründungen von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Umwandlungen von Gesellschaften, Satzungsänderungen sowie Anmeldungen zum Handels- und Vereinsregister