Was versteht man unter privatem Baurecht?
Das private Baurecht ist die Grundlage der rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten. Das private Baurecht basiert auf der Grundlage des Werkvertragsrechts, welches im BGB geregelt ist, bzw. auf der VON/B, sofern diese wirksam vereinbart wurde. Es regelt insbesondere die Beziehungen der am Bau Beteiligten untereinander, d.h. der Bauherren, Generalunternehmer und Generalübernehmer einerseits, und deren Auftragnehmern, wie Ingenieuren, Architekten und Bauunternehmern andererseits.
Unsere Leistungen im Bereich des privaten Baurechts
Gerne übernehmen wir für Sie die baubegleitende Beratung, die Prüfung und Gestaltung von Verträgen, die Geltendmachung, Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen sowie die Betreuung von Nachtragsforderungen unter Berücksichtigung der im Vertrag aufgeführten Kalkulationsgrundlagen. Des Weiteren unterstützen wir Sie in allen Belangen der Rechnungsprüfung sowie in der Beweissicherung, hierbei insbesondere bei der Verfahrensführung selbstständiger Beweisverfahren. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit in diesem Bereich ist die Forderungssicherung der Handwerker und die Prüfung von Handwerkerrechnungen.