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Das Handelsrecht (auch „Sonderrecht der Kaufleute“ genannt) ist als Teil des Zivilrechtes überwiegend im HGB (Handelsgesetzbuch) kodifiziert. Daneben sind zahlreiche Normen der sog. handelsrechtlichen Nebengesetze sowie des Gesellschaftsrechtes und des gewerblichen Rechtsschutzes zu beachten.