Mit Urteil vom 27.01.2016, Az.: 17 U 16/15 hat das Oberlandesgericht Frankfurt die „frühestens“ -Widerrufsbelehrung des Sparkassenverlages für fehlerhaft erachtet.
Mit Beschluss vom 12.01.2016, Az.: XI 366/15 hat der Bundesgerichtshof lange umstrittene Fragen zum Streitwert und zur Rückabwicklung nunmehr endgültig geklärt.